Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Die Vertragssprache ist in allen Fällen Deutsch. Auf dieser Seite kann die jeweils aktuelle Fassung der AGB eingesehen werden. Dem Mieter wird darüber hinaus die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB mit der Bestellbestätigung per E-Mail zugesandt.
Der Mietvertrag kommt zustande zwischen Michael Böttcher, Quasselstrippe (in diesen AGB “Vermieter” genannt) und dem Auftraggeber (in diesen AGB “Mieter” genannt).
Die Darstellung der Produkte auf der Website quassel-strippe.com stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Der Mieter kann unsere Produkte zunächst unverbindlich auswählen und seine Eingaben vor Absenden seiner verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt.
Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Mieter ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab.
Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung oder Reservierung erfolgt per E-Mail an den Mieter unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Das Angebot wird vom Vermieter angenommen
Der Durchführungszeitpunkt der Zahlungstransaktion richtet sich nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart (s. unter „Bezahlung“). Die für den Mieter relevante Alternative richtet sich danach, welches der aufgezählten Ereignisse als erstes eintritt.
Wurde die Mietsache reserviert und die genannten 7 Tage verstreichen ohne Eingang des geforderten Betrags, tritt der Vermieter automatisch vom Vertrag zurück bzw. kündigt diesen. Diese Frist verkürzt sich, wenn das Telefon für ein Event gebucht wird, das in weniger als 7 Tagen ab Buchung bzw. Reservierung stattfinden soll. In diesem Fall wird die Dauer der Frist dem Mieter separat im Bestellprozess und in der E-Mail mit den Zahlungsdetails genannt.
Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist. Änderungen, die von dem Angebot abweichen, brauchen die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Vermieters, wodurch der Vertrag erst zustande kommt.
Nach erfolgter Sofortzahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe oder nach erfolgter Überweisung des fälligen Betrags im Fall einer Reservierung erhält der Mieter eine Rechnung. Der Auftrag gilt als verbindlich gebucht.
Auf der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da der Vermieter gem. § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist (sogenannte Kleinunternehmerregelung).
Dem Mieter steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular kann der Mieter auf der Seite storpyhone.de/Widerrufsrecht einsehen. Beide Unterlagen werden mit der Bestellbestätigung per E-Mail zugestellt.
Der Mieter kann den Vertrag schriftlich sowie per E-Mail stornieren. Abhängig vom Zeitpunkt in Bezug auf das angedachte Mietdatum fallen dabei folgende Kosten an.
Der Vermieter verleiht gegen Entgelt Audiogästebücher (umgebaute Telefone, die mittels verbauter neuer Technik in der Lage sind, Audioaufnahmen zu speichern) und Zubehör (z.B. Displays aus Acrylglas). Sind einzelne Gegenstände für den Verbleib beim Mieter gedacht (z.B. USB-Stick zur Speicherung der Aufnahmen, personalisiertes Display), wird dies im Bestellprozess deutlich gemacht. Die Gesamtheit dieser Dinge wird in diesen AGB als “Mietsache” bezeichnet.
Der Mieter stellt das Audiogästebuch samt Zubehör seinen Gästen zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Entgeltliche Nutzungen oder Weitervermietungen sind unzulässig.
An allen in Zusammenhang mit der Vermietung der Mietsache überlassenen Unterlagen, z.B. Dokumente, Vorlagen, Grafiken, Fotos, etc., sowohl in analoger wie auch digitaler Form, behält der Vermieter Urheber- und Eigentumsrechte. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Davon ausgenommen ist die Aushändigung von Unterlagen im Sinne der vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache, z.B. die Aushändigung der Datenschutzhinweise an die Gäste des Events oder das Aufstellen des Acrylglas-Displays mit der Anleitung zur Benutzung des Telefons.
Auf die Geltung der jeweiligen Produktbeschreibung als wesentlicher Bestandteil des Vertrages wird hingewiesen.
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Mieters weist der Vermieter auf die nachfolgenden Besonderheiten hin. Bei Unsicherheiten können sich Mieter jederzeit vor Buchung mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Aufgrund individueller Bildschirmkonfigurationen (z.B. Auflösung und Helligkeit) sind geringfügige Abweichungen zwischen den dargestellten und den tatsächlichen Produktfarben möglich. Bei Holzprodukten sind natürliche Abweichungen hinsichtlich Maserung, Struktur und Farbe des Holzes möglich.
Der Mieter gibt bei der Bestellung das gewünschte Datum der Nutzung (“Datum des Events”) an.
Der Mietgegenstand wird vom Vermieter per DHL Paket an die vom Mieter angegebene Adresse oder DHL-Packstation oder -Filiale gesendet, sodass der Mietgegenstand spätestens am Werktag vor dem Datum des Events eintrifft (Beginn der Mietzeit).
Der Mieter ist verpflichtet, am ersten Werktag nach dem angegebenen Datum des Events die Mietsache sorgfältig verpackt an DHL zu übergeben (Ende der Mietzeit).
Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt. Werden die Mietgegenstände nicht vertragsgemäß zurückgegeben, insbesondere verspätet, und kommt es dadurch für den Vermieter zu einer Beeinträchtigung von Folgeaufträgen, fällt eine pauschalierte Gebühr von 250 Euro pro betroffenen Folgeauftrag an den Vermieter an.
In der Zeit zwischen Erhalt der Mietsache und vertragsgemäßem Rücksendedatum kann die Mietsache vom Mieter im Sinne dieses Vertrags genutzt werden. Die Mietzeit kann in beiderseitigem Einverständnis verlängert werden, wenn
Durch die Mietverlängerung entstehende Mietgebühren sind vom Mieter zu tragen.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter eine korrekte Lieferadresse zu übermitteln. Dies kann auch eine DHL-Packstation oder -Filiale sein. Vor dem Versand an den Mieter führt der Vermieter eine technische Überprüfung des Mietgegenstands durch.
Der Mietgegenstand wird vom Vermieter per DHL Paket an den vom Mieter angegebene Adresse oder DHL-Packstation oder -Filiale gesendet. Mit Erreichen der angegebenen Lieferadresse (ersatzweise einer DHL-Station in der Nähe bei Nicht-Antreffen des Empfängers), DHL-Packstation oder -Filiale ist der Vermieter seiner Pflicht der rechtzeitigen Zustellung nachgekommen. Die Entgegennahme des Pakets bzw. das rechtzeitige Abholen des Pakets liegen in der Verantwortung des Mieters.
Der Mieter ist verpflichtet, das Paket bei Zustellung auf Unversehrtheit zu prüfen und eventuelle Beschädigungen beim Zusteller schriftlich vermerken zu lassen. Der Vermieter wird über einen Transportschaden unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Der Mieter muss den Mietgegenstand vor Beginn des Events durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion überprüfen. Eventuell festgestellte Mängel muss der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitteilen.
Der Mieter ist verpflichtet, am ersten Werktag nach dem angegebenen Datum des Events die Mietsache sorgfältig verpackt (üblicherweise in selber Verpackung, wie für die Anlieferung genutzt) und sauber an DHL zu übergeben. Für den Rückversand wird dem Mieter ein Rücksendelabel der Mietsache beigelegt. Transportschäden, die aufgrund fehlerhafter Verpackung oder anderer Verpackung als der Originalverpackung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Ist die Originalverpackung für den Rückversand nicht mehr geeignet, hat der Mieter den Vermieter über mögliche Alternativen zu kontaktieren.
Kommt es durch DHL zu einer verzögerten Zustellung an den Mieter, die der Mieter nicht zu verantworten hat (z.B. durch Nicht-Abholen des Pakets), kann der Vermieter, sofern zeitlich möglich, ein Ersatztelefon anbieten. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich oder können sich Vermieter und Mieter nicht auf eine Ersatzlieferung einigen, kann der Mieter kostenfrei vom Vertrag Abstand nehmen. In diesem Falle erhält der Mieter die komplette Mietgebühr erstattet. Ein Anspruch auf weiteren Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Eventuell festgestellte Mängel muss der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitteilen.
Versäumt der Mieter die Anzeige eines Mangels, gilt die Mietsache als mängelfrei, wenn es sich nicht um einen versteckten Mangel handelt (z. B. weil die Funktionsprüfung diesen nicht aufzeigen konnte). Ein später erkannter (versteckter) Mangel muss ebenso unverzüglich dem Vermieter angezeigt werden.
Für die Zeit, in der die Tauglichkeit der Mietsache aufgrund eines dem Vermieter angezeigten Mangels aufgehoben ist, ist der Mieter von der Entrichtung der vereinbarten Mietgebühr entbunden. Der Vermieter verpflichtet sich für diesen Fall, die vereinbarte Mietgebühr abhängig von der Beeinträchtigung bis zur vollen Höhe zu erstatten. Über die Erstattung des Mietbetrags hinaus führt die Nicht-Tauglichkeit der Mietsache zu keinen weiteren Ansprüchen auf Schadensersatz.
Die Telefone/Audiogästebücher verfügen über interne Akkus und einen USB-C-Anschluss zum Laden der Akkus und für den Dauerbetrieb. Für die Stromversorgung sind ausschließlich das USB-Ladegerät mit USB-C-Kabel zu nutzen, die als Teil der Mietsache an den Mieter für den Zeitraum der Miete übergeben werden.
Die Telefone können am Strom angeschlossen sowie autark (durch Versorgung durch die internen Akkus) betrieben werden. Ein Wechsel von einem in den anderen Modus ist jederzeit möglich. Je nach Nutzungsintensität haben die Akkus eine Laufzeit von bis zehn Stunden. Eine geringere Akku-Laufzeit stellt keinen Mangel da. Eine Störung der Funktionalität durch Anschließen eines anderen als des mitgelieferten USB-Ladegeräts stellt keinen Mangel dar.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass es in seiner Verantwortung liegt, das Telefon vor dem Event aufzuladen. Der Vermieter empfiehlt einen Standort mit dauerhafter Stromversorgung zu wählen und das Telefon bei Bedarf im Akku-Betrieb zu verwenden.
Die Telefone/Audiogästebücher sind mit modernen Mikrofonen ausgestattet. Dennoch sind Störgeräusche wie Knarzen, Rauschen, Summen etc. durch die Bauart der Telefone unvermeidbar. Sie stellen, sofern im üblichen Umfang vorhanden, keinen Mangel dar. Der Vermieter empfiehlt, die Telefone an einem ruhigen Ort aufzustellen, um starke Überlagerungen mit lauter Musik oder anderer Geräusche zu vermeiden.
Der Mieter verpflichtet sich, mit der Mietsache sorgfältig umzugehen. Die Mietsache darf nur wie in der Betriebsanleitung beschrieben genutzt werden. Der Mieter verpflichtet sich insbesondere, die Mietsache nur an trockenen Orten bei einer Temperatur von 15 bis 35 Grad Celsius zu betreiben und die Mietsache, insbesondere bei sommerlichen Temperaturen, nicht über längere Zeit direkter Sonneneinstrahlung auszusetzen, da extreme Temperaturen Schäden an den Geräten hervorrufen können.
Existiert ein Mangel, der sich nicht durch in der Betriebsanleitung beschriebene Schritte beheben lässt, ist es dem Mieter und Dritten untersagt, den Mangel durch selbstständige Reparatur zu beheben, sofern dies nicht schriftlich mit dem Vermieter vereinbart wurde.
Veränderungen oder das Öffnen der Mietsache mittels Werkzeugs oder Gewalt sind verboten. Ein Bekleben oder Beschriften zur persönlichen Gestaltung und auch nicht zur Unkenntlichmachung des Logos des Vermieters, sind nicht gestattet. Grundsätzlich ist jede dauerhafte oder temporäre Veränderung an der Mietsache, die nicht durch den Gebrauch im Sinne dieses Vertrags gerechtfertigt ist, untersagt oder bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
Die Audiogästebücher sind derart ausgestattet, dass ihre Konfiguration über eine Online-Administrationsoberfläche geschieht.
Der Vermieter stellt dem Mieter nach Zahlungseingang und Bestellbestätigung Zugangsdaten zur Administrationsoberfläche bereit. Die Oberfläche ist über gewöhnliche Internetbrowser, sowohl am Desktop-PC als auch über Smartphones oder Tablets aufrufbar.
In der Oberfläche kann der Vermieter
Bei Schäden z.B. durch Brand, Vandalismus, Witterung, Missachtung der Bedienungsanleitung, …; oder Totalverlust, z.B. bei Diebstahl, haftet der Mieter während der Mietzeit, unabhängig ob der Mieter oder ein Dritter den Schaden verursacht hat. Jegliche Verschlechterung der Mietsache, die über normale Abnutzung bei normalem Gebrauch hinaus geht, hat der Mieter zu vertreten.
Der Mieter haftet nicht für Defekte, die ohne äußere Einwirkung und auf einen altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.
Bei jeglicher Beschädigung der Mietsache, bei Diebstahl oder Verlust der Mietsache während der Mietzeit, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den Schaden bzw. Verlust anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Vermieter unverzüglich über Einzelheiten des Verlusts oder Schadens zu informieren. Sollte der Mietgegenstand durch Diebstahl abhandengekommen sein, verpflichtet sich der Mieter, diesen bei der Polizei anzuzeigen.
Der Mieter verpflichtet sich zur vollständigen Rückgabe aller Mietgegenstände, sofern dies nicht anders vereinbart oder angezeigt wurde. Die Mietsache muss vollzählig, funktionstüchtig und sauber zurückgegeben werden.
Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch während der Mietzeit entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Dazu gehört auch der Verlust der Mietsache oder Teile davon.
Die Höhe der Schadensersatzforderung richtet sich nach der folgenden Liste. Sind andere Vermietungen von dem Ausfall der Mietsache betroffen, wird für diese ebenfalls Schadensersatz in Höhe der jeweiligen Mietgebühr berechnet.
Sofern für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist, dass der Mieter Inhalte (z.B. Texte, Daten, Dateien) übermittelt, richten sich die hierfür bestehenden technischen Möglichkeiten sowie die gegebenenfalls geltenden Anforderungen nach der jeweiligen Produktbeschreibung. Der Mieter ist für den Inhalt einschließlich der Rechtmäßigkeit und der Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Inhalte ausschließlich verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine inhaltlich-redaktionelle Prüfung vor Ausführung des Auftrags vor.
Die Inhalte sowie die daraus zu erstellenden Erzeugnisse müssen stets im Einklang mit den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen stehen. Insbesondere dürfen sie keine Rechte und Ansprüche Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte) verletzen sowie keine gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen, fremdenfeindlichen oder anderen sittenwidrigen oder verfassungsfeindlichen Inhalte aufweisen bzw. Zwecken dienen.
Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung durch den Vermieter geltend machen können. Der Mieter übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Die Freistellung gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung nicht vom Mieter zu vertreten ist. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
Der Vermieter behält sich vor, den Auftrag abzulehnen oder vom Vertrag Abstand zu nehmen, wenn die vom Mieter hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen oder ein diesbezüglicher begründeter Verdacht vorliegt. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, jugendgefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte.
Der Vermieter liefert nur innerhalb Deutschlands.
Der Vermieter versendet die Produkte an die im Bestellprozess angegebene Lieferadresse. Der Vermieter liefert nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist nur möglich, wenn sich Mieter und Vermieter schriftlich darauf einigen und gleichzeitig festlegen, wie die Rückgabe der Mietsache erfolgen muss.
Der Mieter kann im Bestellprozess über die Website aus mehreren Zahlungsarten wählen.
Bei Reservierung der Mietsache erfolgt die Zahlung ausschließlich über Vorkasse an das in der Reservierungsbestätigung angegebene Konto. Der Vermieter kann die Auswahl dieser Zahlungsart im Bestellprozess deaktivieren, wenn es sich um eine besonders kurzfristige Anmietung handelt.
Bei Sofortzahlung über den Zahlungsanbieter Stripe kann der Mieter aus mehreren Zahlungsarten wählen.
Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst Stripe angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend Stripe). Die einzelnen über Stripe angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden im Online-Shop des Vermieters mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Stripe weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu Stripe sind im Internet unter https://stripe.com/de abrufbar.
Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Stripe ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
Alle Mietgegenstände verbleiben im Eigentum des Vermieters. Die Gegenstände, die beim Mieter auch nach der Mietzeit verbleiben können, sind eindeutig benannt.
Zweck der Vermietung ist, Audio-Aufnahmen von Eventgästen für den Mieter zu erzeugen. Diese Aufnahmen sind in den Audiogeräten gespeichert und werden darüber hinaus über eine Mobilfunkverbindung auf die von Quasselstrippe genutzten Server geladen. Der Vermieter erhebt Maßnahmen, die gewährleisten, dass nur der Mieter und der Vermieter Zugriff auf diese Aufnahmen haben.
Die Aufnahmen auf dem Gerät werden nach Rücksendung der Mietsache und Überprüfung daraufhin, ob alle Aufnahmen auf dem Server gespeichert wurden, vom internen Speicher des Telefons gelöscht. Die Aufnahmen auf dem Server verbleiben auf dem Server für den Zugriff durch den Mieter und, sofern vom Mieter gewünscht, für den Zugriff durch seine Gäste. Die Speicherung auf dem Server und die Möglichkeit, die Aufnahmen über einen (passwortgeschützten) Link zu teilen, werden für ein Jahr nach dem Event bereitgestellt. Die Aufnahmen werden vor Ablauf dieser Zeit vom Server gelöscht, sofern der Mieter diesen Wunsch mitteilt.
Der Mieter erklärt sich mit diesen Arten der Datenspeicherung einverstanden.
Die Audioaufnahmen gehen nach dem Event in das Eigentum des Mieters über. Urheber- und Verwertungsrechte gehen auf den Mieter über, sofern dieser einer ausschließlich privaten Nutzung der Aufnahmen zustimmt. Diese Nutzung beinhaltet die Möglichkeit, die Aufnahmen mit den Gästen des Events, Freunden, Kollegen und im sonstigen persönlichen Umfeld des Mieters zu verteilen. Das Teilen der Aufnahmen kann über das dem Mieter zur Verfügung gestellte Konfigurationsportal erfolgen oder in einer Form seiner Wahl, z.B. digital, auf Kassette, Schallplatte, …
Die aktuellen Datenschutzhinweise können jederzeit hier eingesehen werden: quassel-strippe.com/Datenschutzhinweise.
Der Mieter ist zur ordnungsgemäßen und regelmäßigen Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei Schäden aus dem Verlust von Daten, haftet der Vermieter nicht, soweit der Mieter den Datenverlust durch eine regelmäßige und vollständige Datensicherung hätte vermeiden können. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Vermieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Vermieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet der Mieter stets unbeschränkt
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit des Vermieters, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen, insbesondere der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch nach § 536 a Abs.1 BGB.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die hier gefunden werden kann: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Der Vermieter ist bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e. V., Hohe Straße 11, D-04107 Leipzig, www.streitbeilegungsstelle.org.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
AGB erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter.
Wir sind grundsätzlich für geschlechterspezifische Sprache. Bei diesen AGB handelt es sich aber um einen eh schon komplizierten Rechtstext, der durch geschlechterspezifische Hauptwörter wie z.B. “Mieterin und Mieter” nur unnötig an Komplexität gewinnen würde. Alle Geschlechter sind hier gleichermaßen mitgemeint, wenn auch nicht explizit benannt.